Kosten für Psychotherapie

Gesetzlich Versicherte

Dies ist eine Privatpraxis, das heißt, ich rechne die Therapie nicht direkt über Ihre Gesundheitskarte mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ab sondern arbeite mit Gesetzliche Versicherten über das Kostenerstattungsverfahren (KEV). Weiter unten finden Sie eine ausführliche Beschreibung zum Ablauf. Bei Interesse, biete ich Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch zum persönlichen Kennenlernen an. Dabei können eine erste Erfassung Ihrer Beschwerden und eine Klärung der Therapieindikation stattfinden sowie organisatorische Details und Fragen zum Verlauf besprochen werden.

Versicherte der Bahn BKK & MKK

Meine Praxis hat einen Kooperationsvertrag mit der Bahn BKK und MKK. Therapien über diese Kassen können daher direkt bzw. ohne vorherige Begutachtungen begonnen werden.

Privat Versicherte & Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. In welchem Umfang die Therapie übernommen wird, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Es ist daher sinnvoll, sich vor dem ersten Termin bei der jeweiligen Versicherung über die Konditionen zu informieren und eventuelle Antragsformulare zu beantragen. Am Monatsende erhalten Sie von mir eine Privatrechnung nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten), für die Sie in Vorleistung gehen und die Sie bei Ihrer Versicherung zur Rückerstattung einreichen.

Gesetzliche Unfallversicherung/Berufsgenossenschaften

Meine Praxis nimmt am Psychotherapeutenverfahren der Gesetzlichen Unfallversicherung teil, sodass eine Kostenübernahme über die DGUV möglich ist. Eine entsprechende Überweisung kann Ihnen im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens oder über die jeweilige Berufsgenossenschaft ausgestellt werden.

Selbstzahlerbasis

Sie können die Kosten für die Therapie auch selbst übernehmen. Dies empfiehlt sich unter Umständen, z.B. wenn Sie rasch mit der Therapie beginnen möchten, Sie sich eine Beratung wünschen und keine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt oder wenn Sie nicht wollen, dass eine Diagnose bei Ihrer Versicherung gespeichert wird (z.B. bei geplanter Verbeamtung, Lebensversicherung). Die Kosten orientieren sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden aktuell mit 126,77€ pro Sitzung (50 Min.) in Rechnung gestellt.

Freie Heilfürsorge, Berufsgenossenschaften, Bundeswehr und Bundespolizei

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von oben genannten Stellen übernommen. Bitte setzen Sie sich dafür vor dem Erstgespräch mit Ihrer zuständigen Stelle in Verbindung und fragen nach dem Procedere.


Kostenerstattungsverfahren (KEV)

Rechtlich gesehen, ist Ihre Krankenkasse dazu verpflichtet (nach SGB V § 13, Abs. 3), Ihnen, beim Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung, innerhalb einer Wartezeit von max. drei Monaten einen Therapieplatz zu gewährleisten. Da dies in vielen Fällen aufgrund der psychotherapeutischen Versorgungslage nicht gewährleistet werden kann, übernehmen die meisten Kassen die Behandlungskosten in einer privaten Psychotherapiepraxis. Hierfür müssen Sie nachweisen, dass Sie sich erfolglos um einen Therapieplatz bemüht haben.
Bitte beachten Sie, dass es sich dabei immer um Einzelfallentscheidungen der Krankenkasse handelt und dass sich die Kassen unterschiedlich kooperativ zeigen.

Für das KEV sind folgende Schritte notwendig:
1. Suche nach einem Therapeuten
Kontaktieren Sie möglichst viele Psychotherapeuten mit einem Kassensitz in Ihrer Umgebung (Adressen finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin) und fragen Sie nach einem freien Therapieplatz. Wenn Sie Absagen erhalten oder die Wartezeit mehr als 3 Monate beträgt (Wartezeiten über 3 Monate gelten als nicht zumutbar, teilweise wird dies bereits auf dem AB gesprochen), notieren Sie dies auf einem Protokoll mit den folgenden Punkten: Name, Kontaktdaten des Therapeuten, Art und Datum der Kontaktaufnahme, evtl. Erklärung zur Absage (z.B. kein freier Therapieplatz, Wartezeit mehr als 3 Monate). Es ist zu beachten, dass wenn Sie eine Sprechstunde oder Beratung bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten angeboten bekommen, dies nicht zwingend mit einem Therapieplatz einhergeht. Sie sollten also vorab erfragen, ob Ihnen ein Platz in Aussicht gestellt werden kann. Und falls sich während dieses Procederes doch ein Platz bei einem niedergelassenen Therapeuten ergeben sollte und die "Chemie" mit dem Therapeuten stimmt, empfehle ich Ihnen, diesen anzunehmen.

2.  Kontaktaufnahme mit KV Berlin und Psychologische Sprechstunde (PTV11)
Neben Ihrer Therapeutensuche kontaktieren Sie die Terminservicestelle der KV Berlin, um eine Sprechstunde bei einem zugelassenen Therapeuten zu vereinbaren (Erreichbarkeit: Mo. - Fr. 09.00 bis 15.00 Uhr; Tel.: 116117 oder über das Online-Formular). Wenn der Therapeut Sie nicht aufnehmen kann, vermerken Sie dies auf Ihrem Protokoll und bitten ihn, das Formular „PTV-11 Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunde“ für Sie auszufüllen. Wichtig dabei sind die Anmerkungen: Notwendigkeit einer ambulanten Psychotherapie, Therapie kann nicht von niedergelassenem Psychotherapeuten durchgeführt werden und Therapiebeginn ist zeitnah erforderlich (Dringlichkeitscode). Und falls Sie niemanden bei der Terminservicestelle erreichen können (was leider häufig vorkommt), vermerken Sie auch dies auf Ihrem Protokoll.
Dann melden Sie sich wieder bei der Terminservicestelle (116117) und notieren das Datum der Kontaktaufnahme. Falls Ihnen dort kein weiterer Termin vermittelt werden kann, können wir die Kostenerstattung beantragen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Ratgeber für Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Bei Fragen zum Ablauf oder wenn Sie sich Unterstützung bei der Beantragung wünschen, können Sie gerne Kontakt mit mir aufnehmen.